Pflegeberatung Vetera Care
individuell unabhängig kompetent
Selbstständigkeit – Was wird wie berechnet? Im neuen Begutachtungsinstrument (NBI) wird danach geschaut, wie selbstständig eine Person ist. Dabei wird der Grad der Selbstständigkeit bewertet. In den Modulen 1 (Mobilität), 4 (Selbstversorgung) und 6 (Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte) wird mit einer vierstufigen Skala die Selbstständigkeit bewertet. Wir unterscheiden in:
  1. selbstständig
  2. überwiegend selbstständig
  3. überwiegend unselbstständig
  4. unselbstständig
Die Ermittlung des Pflegegrades 4-stufige Skala zur Bewertung der Selbstständigkeit
selbstständig = 0 Punkte
  • Die Person kann die Aktivität in der Regel selbständig durchführen.
  • Möglicherweise ist die Durchführung erschwert oder verlangsamt oder nur unter Nutzung von Hilfs- und Pflegehilfsmitteln möglich.
  • Entscheidend ist jedoch, dass die Person keine personelle Hilfe benötigt.
  • Vorübergehende oder nur vereinzelt auftretende Beeinträchtigungen werden nicht berücksichtigt.
überwiegend selbstständig = 1 Punkt
  • Die Person kann den größten Teil der Aktivität selbstständig durchführen.
  • Es entsteht nur ein geringer oder mäßiger Aufwand für die Pflegeperson. Zumeist in Form von motivierenden Aufforderungen, Impulsgebungen, Richten oder Zurechtlegen von Gegenständen oder punktueller Übernahme von Teilhandlungen der Aktivität.
überwiegend unselbstständig = 2 Punkte
  • Die Person kann die Aktivität nur zu einem geringen Anteil selbständig durchführen.
  • Es sind Ressourcen vorhanden, sodass sie in der Lage ist, sich zu beteiligen.
  • Dies setzt ggf. ständige Anleitung oder aufwendige Motivation auch während der Aktivität voraus.
  • Teilschritte der Handlung müssen übernommen werden.
  • Zurechtlegen und Richten von Gegenständen, Impulsgebung, wiederholte Aufforderungen oder punktuelle Unterstützungen reichen nicht aus.
unselbstständig = 3 Punkte
  • Die Person kann die Aktivität in der Regel nicht selbständig durchführen bzw. steuern, auch nicht teilweise.
  • Es sind kaum oder keine Ressourcen vorhanden.
  • Motivation, Anleitung und ständige Beaufsichtigung reichen auf keinen Fall aus.
  • Die Pflegeperson muss alle oder nahezu alle Teilhandlungen durchführen.

Lassen Sie Ihren individuellen Pflegebedarf feststellen. Wir werden Sie umfassend auf die MD-Begutachtung vorbereiten. Sie erhalten eine persönliche Begleitung durch den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes.