Es kann dauern, bis der Gutachter zum Termin kommt, es sei denn, ein dringender Entscheidungsgrund liegt vor. Demnach ist eine unverzügliche Begutachtung spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages auf einen Pflegegrad durchzuführen, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung befindet.
Die Wochenfrist gilt auch, wenn der Versicherte in einem Hospiz oder ambulant palliativ versorgt wird.