Pflegeberatung Vetera Care
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DIE PFLEGEBEGUTACHTUNG

Termine und Fristen

Wenn der förmliche Antrag der Pflegekasse zugegangen ist, wird der Medizinische Dienst beauftragt, eine Pflegebegutachtung durchzuführen. Die Begutachtung sollte dem Gesetz nach im Haushalt des Versicherten durchgeführt werden. In der Coronapandemie ersetzen Telefoninterviews den Hausbesuch.

Nach der Antragstellung hat die Pflegekasse 25 Arbeitstage Zeit, die Begutachtung durchzuführen und über den Pflegegrad zu entscheiden. Wird dieser Zeitrahmen durch Verschulden der Pflegekasse überschritten, muss sie für jede begonnene Woche 70 Euro zahlen. 

Pflegegradberatung Vetera Care

Der Versicherte muss den Termin rechtzeitig mitgeteilt bekommen. Auf die Terminvergabe kann selten durch den Versicherten Einfluss genommen werden. Lehnen die Betroffenen einen Termin ab, kann es zu erheblichen Terminverzögerungen bei der Bearbeitung des Antrages kommen. Bei einer Terminabsage entfällt die Frist und man erhält erst Wochen später einen neuen Termin. Deshalb sollte man versuchen, sich auf den angekündigten Termin einzustellen. Muss eine Pflegebegutachtung aus dringenden Gründen abgesagt werden (z.B. Krankenhausaufenthalt, Arztbesuch etc.) macht es Sinn, direkt mit dem Medizinischen Dienst zu sprechen, um einen kurzfristigen neuen Termin zu vereinbaren.

Die Eilbegutachtung nach Antragstellung

Es kann dauern, bis der Gutachter zum Termin kommt, es sei denn, ein dringender Entscheidungsgrund liegt vor. Demnach ist eine unverzügliche Begutachtung spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Antrages auf einen Pflegegrad durchzuführen, wenn sich der Antragsteller im Krankenhaus oder in einer stationären Rehabilitationseinrichtung befindet.

Die Wochenfrist gilt auch, wenn der Versicherte in einem Hospiz oder ambulant palliativ versorgt wird.

Wie läuft die Pflegebegutachtung im Eilverfahren ab?

Der Sozialdienst des Krankenhauses oder der Reha-Einrichtung füllt gemeinsam mit dem Patienten den Pflegeantrag aus und leitet diesen an die Pflegekasse weiter. Die Begründung für die Antragstellung wird durch die Einrichtung erstellt. In der Regel wird ein Kurzgutachten nach Aktenlage erstellt, in dem vorerst nur „kein Pflegegrad“, „mindestens Pflegegrad 1″ bzw. “ mindestens Pflegegrad 2″ empfohlen wird. 

Nach der Entlassung findet dann im häuslichen Umfeld des Versicherten eine persönliche Pflegebegutachtung statt, um den endgültigen Pflegegrad zu bestimmen.

Lassen Sie Ihren individuellen Pflegebedarf feststellen. Wir werden Sie umfassend auf die MdK Begutachtung vorbereiten. Sie erhalten eine persönliche Begleitung durch den Begutachtungstermin des Medizinischen Dienstes.